Beispiel eines Bereichs-Layout (Joomla!-Standard) (FAQ-Bereich)

Erhalte ich auch "normales" Wohngeld? (Mietzuschuss)

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Grundsätzlich ja, sofern die gesamten Einkünfte die Grenze von derzeit 726,03 € monatlich nicht übersteigen. Dabei wird die Leistung der Pflegekasse und das Pflegewohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Die Anträge können bei den Wohngeldstellen der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Ort des Pflegeheims gestellt werden. Bei Beziehern von Sozialhilfe wird der Antrag vom Sozialamt gestellt und das Wohngeld auch vom Sozialamt vereinnahmt.